Klinikum Starnberg
Unser Qualitätsbericht
Mit dem Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Qualität der Leistungen transparent und vergleichbar zu machen. Die gesamte Öffentlichkeit hat so die Möglichkeit, sich umfassend über die Leistungen der Kliniken zu informieren.