5. März 2026

Erfahrung erhält ihren Abschluss - erste Externenprüfung Bayerns

Sie arbeiten seit Jahren in der Pflege. Sie kennen Verantwortung, Nähe und Belastung – und die leisen Momente, in denen Hilfe wirklich ankommt. Was ihnen bislang fehlte, war nicht Erfahrung. Sondern ein Abschluss.

Erstmals konnten nun langjährig tätige Pflegehilfskräfte aus dem Umfeld der Starnberger Kliniken im Rahmen einer neuen bayerischen Übergangsregelung zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen werden – auch ohne zuvor eine Berufsfachschule besucht zu haben. Eine Möglichkeit, die es bislang nicht gab.

Landrat Stefan Frey und Klinikgeschäftsführer Dr. Thomas Weiler hatten sich im Vorfeld auf höchster politischer Ebene intensiv für praktikable Qualifizierungswege eingesetzt und standen hierzu im engen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. „Es geht darum, bestehende Kompetenzen sichtbar zu machen und ihnen einen verbindlichen Rahmen zu geben“, sagt Dr. Weiler. „Unser Einsatz hat sich tatsächlich ausgezahlt und zwar für alle bayerischen Kliniken“, betont Landrat Stefan Frey.

Ein neuer Weg zur Qualifikation

Grundlage ist eine seit dem Schuljahr 2025/2026 geltende Übergangsregelung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Sie eröffnet Pflegehilfskräften mit mehrjähriger Berufserfahrung den Zugang zur regulären staatlichen Abschlussprüfung. Ziel ist es, dem steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegehilfskräften zu begegnen – und gewachsene Verantwortung auch formal anzuerkennen.

„Die Anforderungen dieser Prüfung unterscheiden sich nicht von denen der regulären Ausbildung“, sagt Daniela Matzke, Schulleitung der Berufsfachschule für Pflege und für Krankenpflegehilfe der Starnberger Kliniken GmbH. „Wer hier besteht, hat theoretisches Wissen, praktische Fertigkeiten und professionelles Verantwortungsbewusstsein gleichermaßen unter Beweis gestellt. Es geht nicht um eine Abkürzung, sondern um eine faire und anspruchsvolle Leistungsbewertung.“

Für den Klinikverbund ist dieser Schritt mehr als ein symbolischer Erfolg. Er hat strukturelle Bedeutung. „Krankenhäuser stehen vor der Aufgabe, Versorgung unter zunehmend angespannten personellen Bedingungen sicherzustellen“, sagt Dr. Thomas Weiler, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir können es uns nicht leisten, vorhandene Kompetenz unberücksichtigt zu lassen. Diese Regelung ermöglicht es, gewachsene Erfahrung in eine verlässliche Qualifikation zu überführen – und schafft damit Stabilität für Mitarbeitende und Einrichtungen gleichermaßen.“

Ein Signal für die Region

Auch Landrat Stefan Frey begrüßt die Externenprüfung als wichtigen Baustein regionaler Fachkräftesicherung: „Ich bin froh, dass sich unser Einsatz gelohnt hat und wir diesen Weg eröffnen konnten. Wenn langjährig tätige Pflegekräfte neue  und vor allem praktikable Qualifikationswege erhalten, stärkt das nicht nur die Kliniken, sondern die gesamte Region.“

Inhaltlich entspricht die Externenprüfung der regulären staatlichen Abschlussprüfung. Theorie, praktische Fertigkeiten und pflegerische Handlungssicherheit werden umfassend geprüft. Mit Bestehen der Prüfung wird die staatliche Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Krankenpflege)“ beziehungsweise „Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)“ verliehen.

Was hier mit einem Zeugnis sichtbar wird, war längst Teil des Alltags: Kompetenz, Verantwortung – und Erfahrung, die nun auch einen formalen Rahmen erhält.

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